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Finanzamt Schwäbisch Hall

Die Aufgabe des Finanzamts ist die Verwaltung der Steuern.

Das Finanzamt ermittelt aufgrund Ihrer Angaben, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen (z.B. einer Mitteilung der Kfz-Zulassungsstelle) die Besteuerungsgrundlagen.
Dann setzt das Finanzamt die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran.

Ihr Finanzamt ist in der Regel für die folgenden Steuerarten zuständig:

  • Einkommensteuer mit Lohnsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Kraftfahrzeugsteuer
  • Grunderwerbsteuer

Einige Finanzämter im Land sind zentral für bestimmte Besteuerungsaufgaben zuständig (wie z.B. für die Erbschaft-/Schenkungssteuer, für das Besteuerungsverfahren von Körperschaften, für die Kraftfahrzeugsteuer, für die Betriebsprüfung oder für die Finanzkasse). Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die anderen oben genannten Steuern stehen dem Land Baden-Württemberg zu.

Das Finanzamt ermittelt für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für

  • die Gewerbesteuer und
  • die Grundsteuer.

Für diese Bereiche setzen die Kommunen die Steuern selbst fest und erheben diese auch.

Die Kirchensteuern für die großen Glaubensgemeinschaften werden ebenfalls vom Finanzamt festgesetzt und erhoben.

Die Mitarbeiter Ihres Finanzamts geben Ihnen auch allgemeine Auskünfte zu Steuerangelegenheiten. Die gestaltende individuelle Beratung ist jedoch den Angehörigen der steuerberatenden Berufe und den Rechtsanwälten vorbehalten.

Die Aufgaben des Finanzamts beruhen auf den Vorgaben des Grundgesetzes (Artikel 106 in Verbindung mit Artikel 108). Aufsichtsbehörden der Finanzämter sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium.

Anschrift:

Bahnhofstraße 25
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791/752-0 (Zentrale)
Fax: 0791/752-39 00
poststelle@fa-schwaebischhall.bwl.de

Sprechzeiten:

Bitte rufen Sie die aktuellen Öffnungszeiten des Service Center auf der o.g. Homepage des Finanzamts ab.

Zuständig für folgende Verfahren:

Weitere Informationen

Kontakt

Bürgermeisteramt Untermünkheim
Hohenloher Straße 33
74547 Untermünkheim
Fon: 0791/97087-0
Fax: 0791/97087-30
rathaus@untermuenkheim.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Montag und Mittwoch:
13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag:
13.30 Uhr  bis 18.30 Uhr

Einwohnermelde- und Passamt
Montags:

08.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Information

Die Texte werden über das Service-Modul der cm city media GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen.

Kontakt

Gemeinde Untermünkheim | Hohenloher Straße 33 | 74547 Untermünkheim | Fon: 0791/97087-0 | Fax: 0791/97087-30 | rathaus@untermuenkheim.de