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Dienstleistungen in der Gemeinde

Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen

Auf Grundstücken können sich Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg befinden - beispielsweise nicht explodierte Granaten oder Bomben.

Vermuten oder finden Sie Kampfmittel auf Ihrem Grundstück, müssen Sie sie sachgemäß entfernen lassen.

Generelle Zuständigkeit:

das Regierungspräsidium Stuttgart

Unterlagen:

keine

Ablauf:

Die Überprüfung Ihres Grundstücks auf Kampfmittelbelastung und die Beseitigung vorhandener Kampfmittel müssen Sie in Auftrag geben.

Das Auftragsformular und nähere Informationen zur Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien.

Kosten:

Es entstehen Ihnen Kosten für die Luftbildauswertung, Beratung, Suche und Bergung der Kampfmittel.

Formulare:

Rechtsgrundlage:

Verwaltungsvorschrift über die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes

Verwandte Lebenslagen:

Weitere Informationen

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