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Dienstleistungen in der Gemeinde
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cm city media GmbH Dienstleistungen in der GemeindeAuszug aus dem Gewerbezentralregister beantragenEin Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) ausüben möchten. Generelle Zuständigkeit:die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat Unterlagen:
Ablauf:Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie persönlich bei Ihrer Gemeinde beantragen. Eine schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister ist nicht möglich. Das Antragsformular liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht Ihnen auch, je nach Angebot der Gemeinde, zum Herunterladen zur Verfügung. Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom Gewerbezentralregister. Benötigen sie ihn zur Vorlage bei einer Behörde im Inland, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit. Das Gewerbezentralregister sendet den Auszug dann direkt an die Behörde. Kosten:13 Euro Rechtsgrundlage:
Zuständige Behörden: Gemeinde Untermünkheim Verwandte Lebenslagen:
Verwandte Themen:InformationDie Texte werden über das Service-Modul der cm city media GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. MitarbeiterWer macht was im Rathaus? Unsere Mitarbeiter auf einen Blick!
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