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Steuern & Gebühren

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Steuern & Gebühren

Grund- & Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A: 430 v.H. (Landwirtschaft)
  • Hebesatz Grundsteuer B: 390 v.H.
  • Hebesatz Gewerbesteuer: 350 v.H.

Hundesteuer

  • Für den ersten Hund jährlich: 78,00 EUR
  • Für den zweiten und jeden weiteren Hund jährlich: 156,00 EUR
  • Für den ersten Kampfhund jährlich: 198,00 EUR
  • Für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund jährlich: 399,00 EUR
  • Zwingersteuer jährlich: 234,00 EUR

Wasser

  • Wasserzins: 1,50 EUR/m³ + 7 % MwSt.
  • Wasserversorgungsbeitrag: 2,00 EUR/m² Nutzungsfläche + 19 % Mwst.

Abwasser

  • Abwassergebühren: 4,10 EUR/m³
  • Abwasserbeitrag Kanal: 1,90 EUR/m² Nutzungsfläche
  • Abwasserbeitrag Kläranlage: 1,00 EUR/m² Nutzungsfläche

Kindergartengebühren

Für das Kindergartenjahr 2010/2011 beträgt die Gebühr

  • für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 87 €
  • für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 66 €
  • für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 44 €
  • für das Kind aus einer Familie mit 4 Kindern und mehr unter 18 Jahren 15,00 EUR
  • Für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag.

Für die Ganztagesbetreuung betragen die die Gebühren, unabhängig davon wie viele Kinder in der Familie leben,

  • 100 € monatlich, wenn das Kind zweimal wöchentlich ganztägig die Einrichtung besucht
  • 150 € monatlich, wenn das Kind dreimal wöchentlich ganztägig die Einrichtung besucht
  • 200 € monatlich, wenn das Kind an allen Tagen der Woche ganztägig den Kindergarten besucht
  • Besucht das Kind an den übrigen Tagen den Regelkindergarten, wird der jeweilige Regelsatz anteilig erhoben. Wird einmalig eine Ganztagesbetreuung benötigt, so beträgt die Tagesgebühr 15 € je Kind.

Mit der Einrichtung der Ganztagesbetreuung wird ein Mittagstisch angeboten, dessen Kosten zusätzlich zu den Kindergartengebühren für die Ganztagesbetreuung zu bezahlen sind.

Die Anmeldegebühr im Kindergarten beträgt fünf Euro.

Bestattungsgebühren

Nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Untermünkheim werden für Bestattungen auf den Friedhöfen Untermünkheim, Enslingen und Übrigshausen derzeit die folgenden Gebühren erhoben.

Herstellen und Eindecken eines Reihen- oder Wahlgrabes inkl. Leichenhalle und Bestattung

 

bei Personen bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres

600 €

bei Personen ab dem 11. Lebensjahr

1.100 €

Herstellen und Eindecken eines Urnengrabes inkl. Leichenhalle und Bestattung

 

in einem Reihen-, Wahl-, oder Erdurnengrab

650 €

in einer Urnennische in einer Urnenwand

600 €

zusätzliche Urne in Erdgrab

650 €

Benutzung der Leichenhalle

 

Benutzung der Leichenhalle pro Tag

150 €

Für die Überlassung eines Reihengrabes

 

bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, sowie bei Tot- und Fehlgeburten (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit)

280 €

ab dem 11. Lebensjahr (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit)

450 €

für die Beisetzung von Aschen in einem Urnenreihengrab (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit)

300 €

Für die Überlassung einer Urnennische in einer Urnenwand (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit bzw. nur bei Zweitbelegung)

320 €

Für die Überlassung eines Wahlgrabes

 

je Einzelgrabfläche für Personen bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, sowie bei Tot- und Fehlgeburten (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit)

350 €

je Einzelgrabfläche für Personen ab dem 11. Lebensjahr (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit)

850 €

für eine doppelbreite Grabfläche für Personen ab dem 11. Lebensjahr (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit)

1.700 €

für die Beisetzung von Aschen in einem Urnenwahlgrab (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit)

550 €

für die Beisetzung von Aschen in einer Urnenwand (auf 20 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit)

450 €

für die Beisetzung einer Urne in einem Wahlgrab

200 €

Zuschlag für die Pflege von Rasengräber je Grabfläche

2.550 €

Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechtes

 

für die Dauer einer Nutzungsperiode gem. Ziffer 6.1 pro Jahr

15 €

für die Dauer einer Nutzungsperiode gem. Ziffer 6.2 pro Jahr

30 €

für die Dauer einer Nutzungsperiode gem. Ziffer 6.3 pro Jahr

70 €

für die Dauer einer Nutzungsperiode gem. Ziffer 6.4 pro Jahr

21 €

für die Dauer einer Nutzungsperiode gem. Ziffer 6.5 pro Jahr

23 €

für die Dauer einer Nutzungsperiode gem. Ziffer 5 pro Jahr

15 €

Zuschlag für die Bestattung anderer Verstorbener
i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 3 der Friedhofsatzung zu Ziffer 1 + 2


100 v.H.

 

Weitere Informationen

Kontakt

Bürgermeisteramt Untermünkheim
Hohenloher Straße 33
74547 Untermünkheim
Fon: 0791/97087-0
Fax: 0791/97087-30
rathaus@untermuenkheim.de

Bankverbindungen

VR Bank Schwäbisch Hall
Bankleitzahl 622 901 10
Konto 60 276 002

Sparkasse Schwäbisch Hall
Bankleitzahl 622 500 30
Konto 5 002 92

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