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Steuern & Gebühren
Grund- & Gewerbesteuer
- Hebesatz Grundsteuer A: 430 v.H. (Landwirtschaft)
- Hebesatz Grundsteuer B: 390 v.H.
- Hebesatz Gewerbesteuer: 350 v.H.
Hundesteuer
- Für den ersten Hund jährlich: 78,00 EUR
- Für den zweiten und jeden weiteren Hund jährlich: 156,00 EUR
- Für den ersten Kampfhund jährlich: 198,00 EUR
- Für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund jährlich: 399,00
EUR
- Zwingersteuer jährlich: 234,00 EUR
Wasser
- Wasserzins: 1,50 EUR/m³ + 7 % MwSt.
- Wasserversorgungsbeitrag: 2,00 EUR/m² Nutzungsfläche + 19 % Mwst.
Abwasser
- Abwassergebühren: 4,10 EUR/m³
- Abwasserbeitrag Kanal: 1,90 EUR/m² Nutzungsfläche
- Abwasserbeitrag Kläranlage: 1,00 EUR/m² Nutzungsfläche
Kindergartengebühren
Für das Kindergartenjahr 2010/2011 beträgt die Gebühr
- für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 87 €
- für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 66 €
- für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 44 €
- für das Kind aus einer Familie mit 4 Kindern und mehr unter 18 Jahren
15,00 EUR
- Für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag.
Für die Ganztagesbetreuung betragen die die Gebühren, unabhängig davon wie viele Kinder in der Familie leben,
- 100 € monatlich, wenn das Kind zweimal wöchentlich ganztägig die Einrichtung besucht
- 150 € monatlich, wenn das Kind dreimal wöchentlich ganztägig die Einrichtung besucht
- 200 € monatlich, wenn das Kind an allen Tagen der Woche ganztägig den Kindergarten besucht
- Besucht das Kind an den übrigen Tagen den Regelkindergarten, wird der jeweilige Regelsatz anteilig erhoben. Wird einmalig eine Ganztagesbetreuung benötigt, so beträgt die Tagesgebühr 15 € je Kind.
Mit der Einrichtung der Ganztagesbetreuung wird ein Mittagstisch angeboten, dessen Kosten zusätzlich zu den Kindergartengebühren für die Ganztagesbetreuung zu bezahlen sind.
Die Anmeldegebühr im Kindergarten beträgt fünf Euro.
Bestattungsgebühren
Nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Untermünkheim werden für Bestattungen
auf den Friedhöfen Untermünkheim, Enslingen und Übrigshausen
derzeit die folgenden Gebühren erhoben.
Herstellen und Eindecken eines Reihen- oder Wahlgrabes inkl. Leichenhalle und Bestattung |
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bei Personen bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres |
600 € |
bei Personen ab dem 11. Lebensjahr |
1.100 € |
Herstellen und Eindecken eines Urnengrabes inkl. Leichenhalle und Bestattung |
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in einem Reihen-, Wahl-, oder Erdurnengrab |
650 € |
in einer Urnennische in einer Urnenwand |
600 € |
zusätzliche Urne in Erdgrab |
650 € |
Benutzung der Leichenhalle |
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Benutzung der Leichenhalle pro Tag |
150 € |
Für die Überlassung eines Reihengrabes |
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bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, sowie bei Tot- und Fehlgeburten (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit) |
280 € |
ab dem 11. Lebensjahr (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit) |
450 € |
für die Beisetzung von Aschen in einem Urnenreihengrab (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit) |
300 € |
Für die Überlassung einer Urnennische in einer Urnenwand (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit bzw. nur bei Zweitbelegung) |
320 € |
Für die Überlassung eines Wahlgrabes |
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je Einzelgrabfläche für Personen bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, sowie bei Tot- und Fehlgeburten (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit) |
350 € |
je Einzelgrabfläche für Personen ab dem 11. Lebensjahr (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit) |
850 € |
für eine doppelbreite Grabfläche für Personen ab dem 11. Lebensjahr (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit) |
1.700 € |
für die Beisetzung von Aschen in einem Urnenwahlgrab (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit) |
550 € |
für die Beisetzung von Aschen in einer Urnenwand (auf 20 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit) |
450 € |
für die Beisetzung einer Urne in einem Wahlgrab |
200 € |
Zuschlag für die Pflege von Rasengräber je Grabfläche |
2.550 € |
Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechtes |
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für die Dauer einer Nutzungsperiode gem. Ziffer 6.1 pro Jahr |
15 € |
für die Dauer einer Nutzungsperiode gem. Ziffer 6.2 pro Jahr |
30 € |
für die Dauer einer Nutzungsperiode gem. Ziffer 6.3 pro Jahr |
70 € |
für die Dauer einer Nutzungsperiode gem. Ziffer 6.4 pro Jahr |
21 € |
für die Dauer einer Nutzungsperiode gem. Ziffer 6.5 pro Jahr |
23 € |
für die Dauer einer Nutzungsperiode gem. Ziffer 5 pro Jahr |
15 € |
Zuschlag für die Bestattung anderer Verstorbener
i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 3 der Friedhofsatzung zu Ziffer 1 + 2 |
100 v.H.
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