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Die Gemeinde Untermünkheim ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) verpflichtet, regelmäßig den durchschnittlichen Wert der Grundstücke im Gemeindegebiet (Boden-richtwert) zu ermitteln. Dabei wird nach der Art der Grundstücksnutzung (z. B. Nutzung als Wohnhausgrundstück, landwirtschaftliches Grundstück usw.) und nach der Lage des Grundstücks (Gemeindezentrum, Grundstück in einem Teilort, Aussiedlerhof) unterschieden.
Um eine Grundlage für diese Bewertung zu erhalten, führt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses die sogenannte Kaufpreissammlung, in die alle im Gemeindegebiet abgewickelten Grundstücksgeschäfte Eingang finden
Der für ein konkretes Grundstück gültige Bodenpreis kann – aufgrund von grundstücks-spezifischen Besonderheiten in den wertbestimmenden Eigenschaften und der baurecht-lichen Nutzbarkeit wie z.B. Bebauung, Grundstückszuschnitt, Geländezuschnitt und Geländeneigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße, Nutzungsmöglichkeit usw. – unter Umständen erheblich vom Bodenrichtwert abweichen und durch künftige Entwicklungs- oder Strukturmaßnahmen sowohl nach unten als auch nach oben beeinflusst werden.
In bebauten Gebieten wird unterstellt, dass das lagetypische Grundstück unbebaut ist. Das bedeutet, dass an den angegebenen Werten in den bebauten Gebieten kein Abschlag wegen Bebauung angebracht wird.
Erläuterungen zu der Grundlage der Bodenrichtwerten
Jedermann kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Limpurger Land-Bühlertal Auskunft über die aktuellen Bodenrichtwerte für die Gemeinde Untermünkheim erhalten.
Karten der Bodenrichtwerte aller Gemeindeteile und Teilorte
Die Bodenrichtwertkarten mit den Bodenrichtwerten zum Stichtag 31.12.2021 (01.01.2022), die für die Grundsteuerreform maßgebend sind, sind unter folgendem Link einsehbar:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&commune=Untermünkheim
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