Hauptmenü
Navigation
Navigation
- Die Gemeinde
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Vereine
- Wirtschaft & Gewerbe
Höhe der Elternbeiträge für den Kindergarten:
Die Höhe der Elternbeiträge können Sie unter Ortsrecht, Kindergartenordnung einsehen.
Nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Untermünkheim werden für Bestattungen auf den Friedhöfen Untermünkheim, Enslingen und Übrigshausen derzeit die folgenden Gebühren erhoben.
Herstellen und Eindecken eines Reihen- oder Wahlgrabes inkl. Leichenhalle und Bestattung
bei Personen bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres: 1.230 €
bei Personen ab dem 11. Lebensjahr: 1.420 €
Herstellen und Eindecken eines Urnengrabes inkl. Leichenhalle und Bestattung
in einem Reihen-, Wahl-, oder Erdurnengrab: 700 €
in einer Urnennische in einer Urnenwand: 655 €
zusätzliche Urne in Erdgrab: 700 €
Benutzung der Leichenhalle
Benutzung der Leichenhalle mit Aufbahrungs- und Kühleinheit pro Tag: 70 €
Für die Überlassung eines Reihengrabes
bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, sowie bei Tot- und Fehlgeburten (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit): 925 €
ab dem 11. Lebensjahr (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit): 1.560 €
für die Beisetzung von Aschen in einem Urnenreihengrab (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit): 1.105 €
Für die Überlassung einer Urnennische in einer Urnenwand (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit): 530 €
Für die Überlassung eines Wahlgrabes
je Einzelgrabfläche für Personen bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, sowie bei Tot- und Fehlgeburten (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit): 1.155 €
je Einzelgrabfläche für Personen ab dem 11. Lebensjahr (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit): 2.490 €
für eine doppelbreite Grabfläche für Personen ab dem 11. Lebensjahr (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit): 4.570 €
für die Beisetzung von Aschen in einem Urnenwahlgrab (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit): 1.565 €
für die Beisetzung von Aschen in einer Urnenwand (auf 20 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit): 995 €
Zuschlag für die Pflege von Rasengräbern je Grabfläche pro Jahr: 136 €
Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechtes
Eine erneute Nutzungsdauer eines Wahlgrabes errechnet sich anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Monate werden voll angerechnet.
Zuschlag für die Bestattung anderer Verstorbener
i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 3 der Friedhofsatzung 100 v.H.
Sonstige Leistungen
Träger pro Person und Stunde: 48,50 €
Bürgermeisteramt
Untermünkheim
Hohenloher Straße 33
74547 Untermünkheim
Fon: 0791 97087-0
Fax: 0791 97087-30
E-Mail schreiben
Sparkasse Schwäbisch Hall Crailsheim
IBAN: DE90 6225 0030 0005 0029 24
BIC: SOLADES1SHA
VR Bank HeilbronnSchwäbisch Hall
IBAN: DE03 6229 0110 0060 2760 02
BIC: GENODES1SHA