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Höhe der Elternbeiträge für den Regelkindergarten/Verlängerte Öffnungszeiten:
Höhe der Elternbeiträge für den Regelkindergarten Ü3 (RG) im Einzelnen:
Der ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 geltende Elternbeitrag beträgt:
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 111 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 84 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 56 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 18 €
für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag
Der ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 geltende Elternbeitrag beträgt:
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 114 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 87 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 58 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 19 €
für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag
Höhe der Elternbeiträge für die Verlängerte Öffnungszeiten Ü3 (VÖ) im Einzelnen:
Der ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 geltende Elternbeitrag beträgt:
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 118 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 90 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 60 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 20 €
für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag
Der ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 geltende Elternbeitrag beträgt:
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 133 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 102 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 68 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 22 €
für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag
Höhe der Elternbeiträge für die Kleinkindbetreuung:
Höhe der Elternbeiträge für die Kleinkindbetreuung U3 (VÖ6) im Einzelnen:
Der ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 geltende Elternbeitrag beträgt:
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 325 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 242 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 164 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 65 €
Der ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 geltende Elternbeitrag beträgt:
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 335 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 249 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 169 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 67 €
Der ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 geltende Elternbeitrag bei einer Anmeldung für drei zusammenhängende Tage pro Woche beträgt:
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 195 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 145 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 98 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 39 €
Der ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 geltende Elternbeitrag bei einer Anmeldung für drei zusammenhängende Tage pro Woche beträgt:
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 201 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 149 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 101 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 40 €
Höhe der Elternbeiträge für die Kleinkindbetreuung U3 (VÖ7) im Einzelnen:
Der ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 geltende Elternbeitrag beträgt:
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 346 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 258 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 175 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 69 €
Der ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 geltende Elternbeitrag beträgt:
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 391 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 291 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 197 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 78 €
Der ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 geltende Elternbeitrag bei einer Anmeldung für drei zusammenhängende Tage pro Woche beträgt:
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 208 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 155 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 105 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 41 €
Der ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 geltende Elternbeitrag bei einer Anmeldung für drei zusammenhängende Tage pro Woche beträgt:
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 235 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 175 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 118 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 47 €
Höhe der Elternbeiträge für Ganztagsbetreuung:
Höhe der Elternbeiträge für Ganztagesbetreuung Ü3 (GT) im Einzelnen:
Der ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 geltende Elternbeitrag beträgt:
Ganztagesbetreuung Ü3 (GT) | 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder | > 3 Kinder |
< 18 Jahre | < 18 Jahre | < 18 Jahre | < 18 Jahre | |
GT 1 x pro Woche | 142 € | 108 € | 72 € | 24 € |
GT 2 x pro Woche | 165 € | 126 € | 84 € | 28 € |
GT 3 x pro Woche | 189 € | 144 € | 96 € | 32 € |
GT 4 x pro Woche | 212 € | 162 € | 108 € | 36 € |
Für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag.
Der ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 geltende Elternbeitrag beträgt:
Ganztagesbetreuung Ü3 (GT) | 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder | > 3 Kinder |
< 18 Jahre | < 18 Jahre | < 18 Jahre | < 18 Jahre | |
GT 1 x pro Woche | 160 € | 122 € | 82 € | 26 € |
GT 2 x pro Woche | 186 € | 143 € | 95 € | 31 € |
GT 3 x pro Woche | 213 € | 163 € | 109 € | 35 € |
GT 4 x pro Woche | 239 € | 184 € | 122 € | 40 € |
Für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag.
Wird einmalig eine Ganztagesbetreuung benötigt, so beträgt die Tagesgebühr 15 € je Kind.
Außerdem wird ein Mittagstisch angeboten, dessen Kosten zusätzlich zu den Kindergartengebühren zu bezahlen sind.
Nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Untermünkheim werden für Bestattungen auf den Friedhöfen Untermünkheim, Enslingen und Übrigshausen derzeit die folgenden Gebühren erhoben.
Herstellen und Eindecken eines Reihen- oder Wahlgrabes inkl. Leichenhalle und Bestattung
bei Personen bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres: 1.230 €
bei Personen ab dem 11. Lebensjahr: 1.420 €
Herstellen und Eindecken eines Urnengrabes inkl. Leichenhalle und Bestattung
in einem Reihen-, Wahl-, oder Erdurnengrab: 700 €
in einer Urnennische in einer Urnenwand: 655 €
zusätzliche Urne in Erdgrab: 700 €
Benutzung der Leichenhalle
Benutzung der Leichenhalle mit Aufbahrungs- und Kühleinheit pro Tag: 70 €
Für die Überlassung eines Reihengrabes
bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, sowie bei Tot- und Fehlgeburten (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit): 925 €
ab dem 11. Lebensjahr (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit): 1.560 €
für die Beisetzung von Aschen in einem Urnenreihengrab (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit): 1.105 €
Für die Überlassung einer Urnennische in einer Urnenwand (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit bzw. nur bei gleichzeitiger Zweitbelegung): 530 €
Für die Überlassung eines Wahlgrabes
je Einzelgrabfläche für Personen bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, sowie bei Tot- und Fehlgeburten (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit): 1.155 €
je Einzelgrabfläche für Personen ab dem 11. Lebensjahr (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit): 3.115 €
für eine doppelbreite Grabfläche für Personen ab dem 11. Lebensjahr (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit):
6.535 €
für die Beisetzung von Aschen in einem Urnenwahlgrab (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit):
1.960 €
für die Beisetzung von Aschen in einer Urnenwand (auf 20 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit):
1.245 €
Zuschlag für die Pflege von Rasengräber je Grabfläche pro Jahr: 136 €
Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechtes
Eine erneute Nutzungsdauer eines Wahlgrabes errechnet sich anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Monate werden voll angerechnet.
Zuschlag für die Bestattung anderer Verstorbener
i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 3 der Friedhofsatzung 100 v.H.
Sonstige Leistungen
Träger pro Person und Stunde: 43 €
Bürgermeisteramt
Untermünkheim
Hohenloher Straße 33
74547 Untermünkheim
Fon: 0791 97087-0
Fax: 0791 97087-30
E-Mail schreiben
VR Bank Schwäbisch Hall
IBAN: DE03 6229 0110 0060 2760 02
BIC: GENODES1SHA
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