Gemeinde Untermünkheim

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Grund- & Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A: 430 v.H. (Landwirtschaft)
  • Hebesatz Grundsteuer B: 420 v.H.
  • Hebesatz Gewerbesteuer: 380 v.H.

Hundesteuer

  • Für den ersten Hund jährlich: 96,00 EUR
  • Für den zweiten und jeden weiteren Hund jährlich: 192,00 EUR
  • Für den ersten Kampfhund jährlich: 288,00 EUR
  • Für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund jährlich: 576,00 EUR

Wasser

  • Wasserzins:
    2,43 EUR/m³ + 7 % MwSt.
  • Wasserversorgungsbeitrag:
    1,80 EUR/m² Nutzungsfläche + 7 % Mwst.
  • Zählergebühr

Nenndurchfluß (Qn) m³/h

bis 2,5

bis 6

bis 10

bis 15

bis 25

Dauerdurchfluss (Q3) m³/h

bis 4

bis 10

bis 16

bis 25

bis 40

Euro / Monat

4,00

4,09

4,38

7,73

13,11

 

 

Abwasser

  • Schmutzwassergebühr:
    4,33 EUR/m³
  • Niederschlagswassergebühr:
    0,27 EUR/m²
  • Abwasserbeitrag Kanal:
    2,80 EUR/m² Nutzungsfläche
  • Abwasserbeitrag Kläranlage:
    1,50 EUR/m² Nutzungsfläche

Kindergartengebühren

Höhe der Elternbeiträge für den Kindergarten:
 

Die Höhe der Elternbeiträge können Sie unter Ortsrecht, Kindergartenordnung einsehen.

 

 

Bestattungsgebühren

Nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Untermünkheim werden für Bestattungen auf den Friedhöfen Untermünkheim, Enslingen und Übrigshausen derzeit die folgenden Gebühren erhoben.

Herstellen und Eindecken eines Reihen- oder Wahlgrabes inkl. Leichenhalle und Bestattung

bei Personen bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres: 1.230 €

bei Personen ab dem 11. Lebensjahr: 1.420 €

Herstellen und Eindecken eines Urnengrabes inkl. Leichenhalle und Bestattung

in einem Reihen-, Wahl-, oder Erdurnengrab: 700 €

in einer Urnennische in einer Urnenwand: 655 €

zusätzliche Urne in Erdgrab: 700 €

Benutzung der Leichenhalle

Benutzung der Leichenhalle mit Aufbahrungs- und Kühleinheit pro Tag: 70 €

Für die Überlassung eines Reihengrabes

bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, sowie bei Tot- und Fehlgeburten (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit): 925 €

ab dem 11. Lebensjahr (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit): 1.560 €

für die Beisetzung von Aschen in einem Urnenreihengrab (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit): 1.105 €

Für die Überlassung einer Urnennische in einer Urnenwand (auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsmöglichkeit): 530 €

Für die Überlassung eines Wahlgrabes

je Einzelgrabfläche für Personen bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, sowie bei Tot- und Fehlgeburten (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit): 1.155 €

je Einzelgrabfläche für Personen ab dem 11. Lebensjahr (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit): 2.490 €

für eine doppelbreite Grabfläche für Personen ab dem 11. Lebensjahr (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit): 4.570 €

für die Beisetzung von Aschen in einem Urnenwahlgrab (auf 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit): 1.565 €

für die Beisetzung von Aschen in einer Urnenwand (auf 20 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit): 995 €

Zuschlag für die Pflege von Rasengräbern je Grabfläche pro Jahr: 136 €

Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechtes

Eine erneute Nutzungsdauer eines Wahlgrabes errechnet sich anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Monate werden voll angerechnet.

Zuschlag für die Bestattung anderer Verstorbener

i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 3 der Friedhofsatzung 100 v.H.

Sonstige Leistungen

Träger pro Person und Stunde: 48,50 €

 

Weitere Informationen

Kontakt

Bürgermeisteramt
Untermünkheim

Hohenloher Straße 33
74547 Untermünkheim
Fon: 0791 97087-0
Fax: 0791 97087-30
E-Mail schreiben

Bankverbindungen

Sparkasse Schwäbisch Hall Crailsheim

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