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Als Abfallgefäße sind 60 l, 120 l und 240 l, Abfallgroßbehälter und Biomülltonnen zugelassen sowie der Gelbe Sack und die Papiertonne.
Für die Abfallbeseitigung ist der Landkreis Schwäbisch Hall zuständig.
Landratsamt Schwäbisch Hall
Amt für Abfallwirtschaft
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-0
Fax: 0791 755-7362
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