Hauptmenü
Navigation
Navigation
- Die Gemeinde
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Vereine
- Wirtschaft & Gewerbe
Stand: 03.02.2023
Die diesjährigen TURA-Faschingsveranstaltungen finden an den Samstagen 04.02. und 11.02.2023 in der Weinbrennerhalle statt. Für diese Großveranstaltungen wurde zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit eine verkehrsrechtliche Regelung bzw. eine Parkregelung für den Bereich der Gemeindehallen getroffen.
Es werden am jeweiligen Faschingstermin folgende Parkmöglichkeiten eingerichtet:
Im Eichelbergweg und in der J.-M.-Rößler-Straße wird Einbahnverkehr eingerichtet.
Für die gesamte J.-M.-Rößler-Straße bis zur Einmündung in die Straße Im Bühl wird ein linksseitiges Halteverbot festgelegt.
Ab Höhe des Kindergartens ist das Parken auf dem rechtsverlaufenden Gehweg der J.-M.-Rößler-Straße gestattet.
Im oberen und unteren Bereich der J.-M.-Rößler-Straße werden Ordner als Ansprechpersonen für die Parkregelung eingesetzt.
Die vorgenannten Maßnahmen sollen zur Entschärfung der Parksituation bei diesen Großveranstaltungen beitragen.
Wir möchten die betroffenen Anlieger hiermit von dieser Regelung informieren.