Informationen nach §46 Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) oder auch Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch genannt, schützt die Gesundheit der Verbraucher. Sie gibt Sicherheit beim Gebrauch und Verzehr von Trinkwasser, denn es gibt strenge Anforderungen und Grenzwerte. Die neue Trinkwasserverordnung ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten und verpflichtet die Wasserversorger zu weitreichenden Informationen an die Verbraucher. Diese haben wir für Sie hier zusammengefasst.
Vorstellung des Verbands
Als Wasserversorger sind wir dafür verantwortlich, Tag für Tag, rund um die Uhr, alle Haushalte im Versorgungsgebiet mit frischem Trinkwasser zu versorgen.
Im Jahr 1959 gegründet, versorgt die der Zweckverband Wasserversorgung Kochereckgruppe die Gemeinden Braunsbach, Kupferzell und Untermünkheim mit Wasser. 4 Mitarbeiter sorgen täglich für eine sichere Versorgung.
Mit der zum 01.08.2014 beschlossenen Änderung der Verbandssatzung wurden die Lieferung von Trinkwasser und die Bereitstellung von Löschwasser auf die kompletten Mitgliedsgemeinden ausgeweitet, mit Ausnahme noch vorhandener Eigenwasserversorgungen in einzelnen Ortschaften und Weilern.
Gleichzeitig wurde mit dieser Änderung die technische Betriebsführung und Betreuung der Verbandsinfrastruktur übernommen, welche durch die NOW erfolgt.
Wasserförderung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung
Der Zweckverband Wasserversorgung Kochereckgruppe bezieht sein Wasser aus dem Netz der NOW, um anschließend ca. 12.000 Einwohner mit gesundem und frischem Trinkwasser zu versorgen.
https://www.now-wasser.de/trinkwasser.html
Das Trinkwasser wird in insgesamt 22 Anlagen gespeichert mit einer Größe von 40 - 650 m³, hiervon sind 2 Wassertürme und 1 Druckerhöhungsanlage. Von den verschiedenen Anlagen aus wird es in einem Rohrnetz von ca. 170 km Netzlänge verteilt.
Jahresmenge 2023: 758.328 m³
durchschnittliche Tagesabgabe: rd. 2.000 m³/d
Wasserqualität und Wasserhärte
Zur Überwachung der bakteriologischen und physikalisch-chemischen Beschaffenheit des Wassers erfolgen die nach der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen. Die Untersuchungsergebnisse haben bislang keinen Grund zu Beanstandungen gegeben. Die zulässigen Grenzwerte für chemische Stoffe werden in keinem Fall überschritten.
Der Härtegrad des Trinkwassers in der gesamten Gemeinde liegt bei 13,5 ° dH. Dies entspricht dem Härtebereich 2.
Unser Wasser ist Trinkwasser
Das von uns abgegebene Trinkwasser erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Es kann jederzeit unbedenklich zum Trinken, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen usw. genutzt werden. Die Untersuchungen umfassen die Parameter der Trinkwasserverordnung, festgelegte Parameter nach den Durchführungsplänen zu den Wasserrechtlichen Bewilligungsbescheiden sowie eine umfangreiche Eigenüberwachung.
Ein unabhängiges und akkreditiertes Labor führt regelmäßige Untersuchungen durch, so dass die Einhaltung der Qualitätsanforderungen jederzeit sichergestellt werden kann.
Wasserverwendung
Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verbrauchte im Jahr 2023 jeder Einwohner in Deutschland etwa 121 Liter Wasser pro Tag (bezogen auf Wasserabgabe an Haushalte und Kleingewerbe).
Trinkwasserbeiträge
Für die Wasserbenutzung erheben wir einen Grund- und einen Wasserverbrauchsbeitrag. Der Grundbeitrag richtet sich nach der Zählergröße und der Wasserverbrauchsbeitrag wird in Kubikmetern berechnet.
Hier haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt:
Verbraucherinformationen zum Trinkwasser und zur Erhaltung seiner Qualität in Hausinstallation
DVGW-Informationen für Verbraucher rund um Trinkwasser
Verbraucherinformation zu Maßnahmen gegen Stagnationswasser
DVGW-Information: Hygienisch sicherer Betrieb Trinkwasser-Hausinstallation
Weitere allgemeine Verbraucherinformationen des UBA
Trinkwasser aus der Leitung: nachhaltig, gesund, günstig
Hinweis!
Austausch- und Stilllegepflicht von Bleileitungen bis zum 12.01.2026
Sollten im Bereich der Kundenanlage (Verbrauchsanlage) noch Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sein, ist der Betreiber der Kundenanlage nach § 17 Abs. 1 TrinkwV verpflichtet, diese Leitungen bis zum Ablauf des 12.01.2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.
Grundwasserschutz
Eigentlich kann man Wasser gar nicht verbrauchen, sondern nur gebrauchen, denn es ist eine Kreislaufressource, die immer wieder zu uns zurückkehrt.
Deshalb ist es so wichtig, dass wir Menschen diese Ressource nicht unnötig verschmutzen und auch sorgsam damit umgehen. Jeder kann dazu etwas beitragen. Gewässerschutz beginnt im eigenen Haushalt - helfen Sie mit!
Hier haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt:
Wasser trinken!
Leitungswasser ist ein idealer, kalorienfreier Durstlöscher! Hier erfahren Sie, warum Sie Ihren Durst mit Wasser aus der Leitung löschen sollten:
- Unser Wasser ist Trinkwasser! Sie können es bedenkenlos direkt aus der Leitung trinken (sofern keine Bleileitungen im Haus sind).
- Leitungswasser wird regelmäßig kontrolliert.
- Leitungswasser wird direkt frei Haus geliefert.
- Leitungswasser ist das umweltfreundlichste Getränk.
- Leitungswasser ist sehr günstig. 3 Liter Trinkwasser aus der Leitung (inkl. Schmutzwassergebühr) kosten etwa einen Cent.
Unser Tipp: Wasser, das in den Rohren stand, begünstigt eine mögliche Verkeimung und die Übertragung von Stoffen aus den Armaturen. Lassen Sie das Wasser vor der Benutzung zum Trinken immer so lange laufen, bis es kühl aus dem Hahn kommt. Dann ist es frisch. Der erste Wasserschwall morgens oder nach dem Urlaub kann zum Blumengießen, Spülen oder Putzen benutzt werden.
Wasser schonen!
Grundvoraussetzung für eine einwandfreie Trinkwasserversorgung ist ein vorbeugender Gewässerschutz (Grundwasserschutz). Allein durch bewussten Umgang mit der Natur und den sparsamen Gebrauch von Chemikalien können wir unseren Teil dazu beitragen.
Im Garten auf chemische Pflanzenschutz-, Schädlings- und Unkrautvernichtungsmittel verzichten.
Das Auto in der Waschanlage waschen.
Im Haushalt auf aggressive, schwer abbaubare Reinigungsmittel und die Einleitung fester Abfälle verzichten. Diese Stoffe belasten unnötig unsere Kläranlagen.
Wasser sparen!
Jeder von uns kann täglich dazu beitragen, den Trinkwasserverbrauch zu minimieren. Oft sind es nur Kleinigkeiten, die man sich bewusst machen muss. Einige Beispiele sollen zeigen, was gemeint ist.
Wasser sparen im Haushalt!
- Häufiger duschen statt baden – bei einem Vollbad wird deutlich mehr Wasser verbraucht.
- Während des Zähneputzens den Zahnputzbecher zum Mundausspülen nutzen.
- Ein tropfender Wasserhahn kann 17 Liter pro Tag, ein Strahl von 1 mm Durchmesser sogar 200 Liter Trinkwasser täglich vergeuden. Wechseln Sie schadhafte Dichtungen oder die Armaturen gegen neue aus.
- Waschmaschinen und Spülmaschinen der "neuen Generation" brauchen erheblich weniger Wasser und Energie. Nutzen Sie die Sparprogramme und generell gilt: Das Gerät erst einschalten, wenn die zulässige Füllmenge erreicht ist.
Wasser sparen im Garten!
- Regenwassernutzung für die Gartenbewässerung – einfach Regentonne oder einen anderen Behälter aufstellen und hoffen, dass es regnet.
- Pflanzen im Garten erst abends gießen, da tagsüber zu viel Wasser verdunstet.
- Pflanzen bei Regen nach draußen stellen.
Gerade an anhaltenden, heißen Sommertagen ist es wichtig, die Gartenbewässerung zu beschränken. Aufgrund der immer größer werdenden Hitzeperioden im Sommer und der zunehmenden Trockenheit, sollte jeder bewusst und sparsam mit der wichtigsten Ressource Trinkwasser umgehen, um eine störungsfreie Versorgung sicherzustellen.
Risikobewertung
Als Betreiber einer kritischen Infrastruktur schützen wir die Anlagen und Netze vor potenziellen Risiken. Unser Handeln basiert dabei auf den Vorgaben der zuständigen staatlichen Behörden und den fachlichen Empfehlungen des DVGW.
Die regelmäßigen Untersuchungen des Trinkwassers werden nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durchgeführt. Die Trinkwasseranalysen zeigen, dass die Qualitätsanforderungen sicher eingehalten werden.
Zur Sicherung der kritischen Infrastrukturen gegenüber möglichen Gefährdungen ist gemäß § 34 der Trinkwasserverordnung ein Risikomanagementsystem als Überwachungssystem bis zum 12.01.2029 aufzubauen. Hierbei wird der Blick auf die gesamte Prozesskette der Wasserversorgung vom Einzugsgebiet über die Rohwasserressource zur Wassergewinnung, der Aufbereitung, der Speicherung sowie der Verteilung bis hin zur Trinkwasser-Installation beim Verbraucher geschärft. In allen Teilbereichen der Wasserversorgung soll zukünftig eine Risikoabschätzung sowie ein Risikomanagement durchgeführt werden. Durch die Kontrolle der gesamten Prozesskette soll die Gefahr schädlicher Auswirkungen durch Umweltverschmutzung auf die menschliche Gesundheit sowie auf die Grundwasserressourcen weitestmöglich eingedämmt werden.
Beschwerden
Ihre Zufriedenheit ist unser größtes Gut!
Sie haben Fragen, Anregungen oder Beschwerden?
Dann rufen Sie uns bitte einfach an.
Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.
Weitere Informationen zum Wasser erhalten Sie in der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) unter Ortsrecht und unter Steuern & Gebühren.